Die entsprechende Verwaltungsvorlage wurde in der aktuellen Dienstberatung des Oberbürgermeisters auf den Weg gebracht. Die Anpassung der Schulbezirksgrenzen erfordert eine Satzungsänderung, über die der Stadtrat in seiner April-Sitzung entscheiden soll. Die Satzungsänderung soll dann bereits für die Anmeldungen im Sommer 2024 für das Schuljahr 2025/26 gelten.
Die dynamische Entwicklung der Schüler- und Anmeldezahlen in beiden bisherigen Schulbezirken zeigt zunehmend ein Ungleichgewicht der räumlichen Ressourcenauslastung in den Grundschulen. Ein Zusammenschluss der Grundschulbezirke verhindert nicht nur ein Über- oder Unterschreiten der Kapazitätsgrenzen einzelner Grundschulen. Er erhöht auch die Flexibilität in der Klassenplanung, die Wahlmöglichkeiten der Eltern und den optimalen Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern.
Die Schulen werden in ihren damit verbundenen Herausforderungen vom Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) und vom Amt für Schule unterstützt.