Israelische Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet kein Visum. Ein Aufenthaltstitel kann grundsätzlich nach erfolgter Einreise im Inland eingeholt werden. Mit der Israel-Aufenthalts-Übergangsverordnung, die am 26.01.2024 in Kraft getreten ist, sind israelische Staatsangehörige rückwirkend zum 07.10.2023 und zunächst bis zum 26. April 2024 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für den Aufenthalt im Bundesgebiet befreit.
Palästinenser benötigen für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich ein Visum. Eine Möglichkeit zur beschleunigten Einreise von Betroffenen und Familienangehörigen aus dem Gazastreifen besteht derzeit nicht, sodass nur auf das allgemeine Visumverfahren für den Familiennachzug verwiesen werden kann. Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Deutschen Vertretungsbüros in Ramallah.
Sobald der Ausländerbehörde weiterführende Informationen vorliegen, werden Sie auf www.leipzig.de/auslaenderbehoerde informiert.