Die Stadt Leipzig benötigt betreute Wohnformen für Kinder und Jugendliche, deren Betreuung, Versorgung und Erziehung in der Familie nicht gewährleistet werden kann. Das Angebot soll die sozialpädagogische Betreuung, die Erziehung und die Entwicklungsförderung sicherstellen und sich mit Nachbarschaftskontakten sowie sozialraumorientierter Netzwerkarbeit in ihrem sozialen Umfeld integrieren. Die stationäre Wohnform richtet ihr Angebot dabei auf vielfältige und intensive Kontaktgestaltungen mit der Herkunftsfamilie aus und bietet Eltern die Möglichkeit, sich an der Betreuung und Erziehung in der Wohngemeinschaft vor Ort aktiv zu beteiligen. Die Integration besonders problembelasteter Kinder und Jugendlicher ist gegeben und mit geeigneten Betreuungsformen zu gewährleisten.
Angebotsform
Stationäres Angebot nach §§ 34; 35; 35a SGB VIII mit intensivpädagogischer Betreuung an ruhigem Standort in/ um Leipzig (Vermeidung von Reizüberflutung) mit zwingenden engen Kooperationsbeziehungen zur Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie zu Angeboten der Behindertenarbeit
Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an Mädchen und Jungen ab dem 10. Lebensjahr mit
- seelischer/ geistiger Behinderung/ Lernbehinderung
- sozialen, psychischen und physischen Entwicklungsverzögerungen
- traumatischen Erfahrungen in Beziehungsfragen
- dissozialen Entwicklungsstörungen
- impulsiven Verhaltensmustern / nicht allein zu bewältigender Aggressivität
- fehlender Gruppenfähigkeit
mit daraus resultierenden Folgeerscheinungen wie:
- Wahrnehmungsstörungen
- Problemen bei der Erfüllung der Schulpflicht (Verweigerung, Phobie)
- Lern- und Leistungsstörungen
- Verwahrlosungstendenzen
Zielstellung des Angebotes
Das Angebot soll die Förderung von Kindern und Jugendlichen in ihrer Entwicklung durch die Verbindung von Alltagserleben und zielgerichteten sozialpädagogischen Angeboten zur Erfüllung der Entwicklungsaufgaben der Kinder/Jugendlichen und der schulischen, beruflichen und/oder sozialen Integration sicher stellen. Das Angebot richtet sich perspektivisch auf eine dauerhafte Betreuung der Kinder und Jugendlichen im Kontext der Eingliederungshilfen nach SGB VIII und SGB XII aus, bei entsprechendem Fallverlauf steht die Perspektive der Rückführung der Kinder/Jugendlichen in die Herkunftsfamilie oder die Aufnahme in eine Adoptiv- oder Pflegefamilie oder in ein eigenständiges Leben.
Aufgaben und Leistungsinhalte
Der Betreuungsumfang wird in der Betriebserlaubnis (Landesjugendamtes) festgeschrieben. Wesentliche Inhalte sind dabei im Rahmen der sozialpädagogischen Betreuung:
- die Sicherstellung des Kinderschutzes,
- die Sicherstellung der alltäglichen Erziehungs- und Betreuungsaufgaben in Form von individueller oder gruppenbezogener Betreuung, z.B. Hausaufgabenbetreuung, Begleitung zu Arzt- und Therapieterminen
- die Gewährleistung individueller sozialpädagogischer Förderung und Elternarbeit für mindestens 3 Stunde pro Woche pro Kind/Familie durch Bereitstellung von Doppelbetreuungszeiten
- die Sicherung verlässlicher Beziehungsangebote!
- intensivpädagogische Betreuung mit stabilen (mit Leben erfüllten) Grenzen und Werten zur Orientierung und "Verortung"
- die Schaffung stabiler Tagesstrukturen
- die Entwicklung der Fähigkeit zur Alltagsbewältigung und Reintegration in das Leben allgemein (Alltagserleben)
- Integration in soziale familiäre Strukturen und Nachbetreuung bei Rückführung in das Elternhaus
Im Rahmen der engen Kooperation mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Bildungsagentur sowie Angeboten der Integrations- und Behindertenhilfe ist die gemeinsame Verantwortungsübernahme der Beteiligten sicherzustellen. Ziel ist die Verhinderung von Beziehungsabbrüchen und "Drehtüreffekten" sowie die Verhinderung der Abgabe der Verantwortung durch "Entlassung" bei Problemen. Das sozialpädagogische Angebot sichert eine stabile Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Bildungsagentur sowie der Behindertenhilfe und unterstützt die Institutionen hinsichtlich ihrer Verantwortungsübernahme. Ziele dieser Kooperationen sind
- die Sicherstellung der geeigneten individuellen Beschulung,
- die Erlangung bestmöglicher Bildungsziele durch individuelle Leistungsförderung,
- die Förderung kognitiver und handlungsorientierter Funktionen,
- die Sicherstellung der geeigneten Begleitung durch die Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Für die Wochenend- und Feriengestaltung erfolgt der Betreuungsumfang entsprechend der Festlegungen im Hilfeplan. In der Angebotsplanung der Feriengestaltung ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen der Hilfeplanung zunächst alle Möglichkeiten der Urlaubsgestaltung der Eltern mit ihren Kindern vorrangig zu prüfen sind. Darüber hinaus können Schulkinder in den Ferien je nach Vereinbarung im Hilfeplan an externen Ferienfahrten (z.B. Ferienlager) teilnehmen.
Für dieses Angebot sind geeignete qualitative und quantitative Personalressourcen sicher zu stellen.
Die differenzierten Grundleistungsanforderungen können im Amt für Jugend Familie und Bildung (franz.mueller@leipzig.de) abgefordert werden.
Geeignete und an der Leistungserbringung nach § 34 SGB VIII interessierte Träger, die den Grundsätzen der Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach § 78b Abs 2 SGB VIII genügen, werden gebeten, ihr Interesse zu bekunden und
- differenzierte Leistungsbeschreibungen,
- Qualitätsentwicklungsbeschreibungen,
- Entgeltunterlagen
einzureichen, an:
Stadt Leipzig
Amt für Jugend, Familie und Bildung
SG Rechts- und Vertragswesen
Naumburger Straße 26
04229 Leipzig
oder per E-Mail an: annett.jaeger@leipzig.de.
Unter vorstehend genannter E-Mail-Adresse kann unter Angabe/Benennung des geplanten Leistungsangebots das erforderliche Formularpaket abgefordert werden - soweit Ihnen dieses noch nicht vorliegt.
Gern sind wir im Rahmen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit nach § 4 SGB VIII bei der Entwicklung Ihres Leistungsangebots nach § 34 SGB VIII behilflich. Hierzu richten Sie bitte Ihre Interessenbekundung unter Beifügung einer Kurzkonzeption des geplanten Leistungsangebotes an vorstehend genannte Anschrift.
Ziel ist es, entsprechend der gesetzlichen Grundlagen der §§ 78a ff SGB VIII mit allen Interessenten in Verhandlungen zum Abschluss von Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen zu treten.
Fragen zum Verfahren beantwortet Frau Jäger, Telefon: 0341 123-3581.