Zielgruppe
- unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Mädchen und Jungen in gemeinsamer Wohnform)
- junge Volljährige im Asylverfahren
Zielstellung/ Perspektivausrichtung des Angebotes
- Rückführung ohne eine Gefährdung des Kindeswohls ins Heimatland
- Kontaktaufbau und Unterbringung bei Familienangehörigen oder Verwandten
- Zusammenführung von Geschwistern in einer Einrichtung der Jugendhilfe
- Klärung des Aufenthaltsstatus und/oder Einleitung eines Asylverfahrens
- Sicherstellung und Fortführung von therapeutischen Angeboten sowie medizinischen Behandlungen
- Erlernen der deutschen Sprache
- zeitnahe Beschulung bzw. Integration in Praktika
- Entwicklung der Zusammenarbeit mit interkulturellen Einrichtungen zur Integration von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.
- Entwicklung der Selbständigkeit und Verselbstständigung
- Vermittlung eines gesellschaftlichen Norm- und Werteverständnisses
Angebotsform
- stationäres Leistungsangebot nach § 34 i.V.m. §§ 35a und 41 SGB VIII
- ergänzende ambulante Leistungsanteile nach §§ 30 sowie Begleitung/Beratung von Pflegeverhältnissen nach § 33 SGB VIII für jüngere Kinder
Kapazität
- 5-7 Plätze stationär
- ambulante Leistungen in Höhe von ca. 20 Fachleistungsstunden/Woche (durchschnittlich für 4 Personen je 5 Wochenstunden)
Aufgaben, Leistungsinhalte
- Sicherstellung des Clearingverfahrens
Sicherstellung der Grundbedürfnisse, der Persönlichkeitsrechte und der medizinischen Versorgung
Schaffung einer vertrauensvollen Atmosphäre und Umgebung sowie Einbindung von Dolmetschern oder durch Jugendliche mit gleichem Migrationshintergrund und Sprache
Wahrung und Klärung der Identität
Suche nach Familienangehörigen/Verwandten inländisch und im Herkunftsland - Ermöglichung des Kontaktaufbaus
Klärung der Situation unter Berücksichtigung der sozialpädagogischen, psychologischen, ethnischen, gesundheitlichen, gender und juristischen Aspekten (Aufarbeitung der Fluchtgeschichte und Bearbeitung von Traumatisierung) - Ermittlung des Erziehungsbedarfes, der Lebensperspektive und -bedingungen
- Sicherstellung der bedarfsgerechten schulischen, beruflichen und ggf. therapeutischen Förderung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge
- Schaffung eines "Raumes" zur Pflege kultureller und religiöser Spezifika
- Zusammenarbeit mit dem gesetzlichen Vertreter
Besondere Anforderungen an die Fachkräfte
- Fachkraftqualifizierung lt. Forderungen des Landesjugendamtes/ Betriebserlaubnisverfahren
- Sprachkenntnisse (Umgangssprache) Englisch, Französisch, Russisch
- Netzwerkarbeit mit verschiedenen Behörden, Institutionen und Verbänden
- Kenntnisse über verschiedene Kulturkreise und Religionen (Christentum - Koptische Christen, Islam, Buddhismus, Hinduismus)
- Kenntnisse zum diagnostischen Verfahren einer Altersbestimmung anhand von Persönlichkeitsentwicklung, Fähigkeiten und Fertigkeiten
- Integrationsarbeit und Gestaltung von kulturellen Höhepunkten
- Akzeptanz und Toleranz gegenüber anderen Lebensgewohnheiten, entwicklungsbedingten Verhaltensmustern und Traditionen
Die differenzierten Grundleistungsanforderungen sowie der Teilfachplan "Hilfen zur Erziehung" können per Email im Amt für Jugend, Familie und Bildung abgefordert werden: franz.mueller@leipzig.de
Geeignete und an der Leistungserbringung nach § 34 SGB VIII interessierte Träger, die den Grundsätzen der Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach § 78b Abs 2 SGB VIII genügen, werden gebeten, ihr Interesse zu bekunden und
- differenzierte Leistungsbeschreibungen,
- Qualitätsentwicklungsbeschreibungen,
- Entgeltunterlagen
einzureichen, an:
Stadt Leipzig
Amt für Jugend, Familie und Bildung
SG Rechts- und Vertragswesen
Naumburger Straße 26
04229 Leipzig
oder per E-Mail an: annett.jaeger@Leipzig.de.
Unter der genannten E-Mail-Adresse kann unter Angabe/ Benennung des geplanten Leistungsangebots das erforderliche Formularpaket abgefordert werden - soweit Ihnen dieses noch nicht vorliegt.
Gern sind wir im Rahmen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit nach § 4 SGB VIII bei der Entwicklung Ihres Leistungsangebots nach § 34 SGB VIII behilflich. Hierzu richten Sie bitte Ihre Interessenbekundung unter Beifügung einer Kurzkonzeption des geplanten Leistungsangebotes an vorstehend genannte Anschrift. Ziel ist es, entsprechend der gesetzlichen Grundlagen der §§ 78a ff SGB VIII mit allen Interessenten in Verhandlungen zum Abschluss von Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen zu treten.
Fragen zum Verfahren beantwortet Frau Jäger, Telefon: 0341 123-3581.